Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist nur mit einer Erlaubnis zulässig.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist die:
Agentur für Arbeit Kiel
Projensdorfer Straße 82
24106 Kiel
Kontaktsstelle / Schlichtungsstelle
Die für uns zuständige Kontaktstelle (KuSS) nimmt Anfragen, Beschwerden und Hinweise rund um den iGZ-Ethik-Kodex entgegen. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer (030) 25 76 28 47 oder per Email unter kontakt@kuss-zeitarbeit.de.
Stellt die Kontaktstelle nach Prüfung fest, dass ethische Grundlagen des Kodexes verletzt werden, leitet sie die Anfrage an die Schlichtungsstelle weiter. Sowohl die Kontakt- als auch die Schlichtungsstelle unterliegen keinerlei Weisungen des iGZ-Vorstandes oder der Geschäftsstelle.
Zu den Aufgaben der Schlichtungsstelle gehört es, die Einhaltung des iGZ-Ethik-Kodexes zu überwachen, bei Unstimmigkeiten Einigungen herbeizuführen und bei groben Verstößen den iGZ-Vorstand zu benachrichtigen.